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Ausserordentliche Generalversammlung - Statutenänderung
Mountain Super Angel AG / Schlagwort(e): Generalversammlung MOUNTAIN SUPER ANGEL AG: Ausserordentliche Generalversammlung - Statutenänderung St. Gallen, 21. Januar 2013 - Die schweizerische Beteiligungsgesellschaft MOUNTAIN SUPER ANGEL AG (Frankfurt, ISIN: CH0033050961, Ticker: 4MS, BX Berne eXchange: MSA, www.super-angel.ch) lädt zu einer ausserordentlichen Generalversammlung am 4. Februar 2013, 10:00 Uhr, nach St.Gallen, ein. Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates 1. Opting Out - Statutenänderung Der Verwaltungsrat der Mountain Super Angel AG («Gesellschaft») beantragt, Art. 27 der Statuten wie folgt zu ändern: «Die börsengesetzliche Angebotspflicht (Art. 32 und 52 BEHG) ist ausgeschlossen.» Die Beschlussfassung dieses Antrages unterliegt der doppelten, jeweils einfachen Mehrheit der Mehrheits- und der Minderheitsaktionäre. Dem Kreise der Mehrheitsaktionäre gehören sämtliche Aktionäre an, die direkt oder indirekt sowie in gemeinsamer Absprache mit Dritten oder als organisierte Gruppe als angebotspflichtige Erwerbspersonen von Beteiligungen an der Gesellschaft gemäss Art. 10 Abs. 1 und 2 BEHV-FINMA gelten. In Ergänzung sowie zur Gewährleistung dieser Massnahmen plant der Verwaltungsrat die Einführung einer Opting Out Klausel. Damit erhöht die Gesellschaft ihren Handlungsspielraum bei der Einbindung bestehender oder neuer strategischer Investoren. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Einladung zur Ausserordentlichen Generalversammlung oder unserer Website, www.super-angel.ch. 2. Firmaänderung - Statutenänderung Der Verwaltungsrat beantragt, Art. 1 der Statuten wie folgt zu ändern: «Unter der Firma Logan Capital AG besteht in St. Gallen eine Aktiengesellschaft auf unbestimmte Zeit.» Im Rahmen der strategischen Reorganisation strebt der Verwaltungs-rat eine Umfirmierung der Gesellschaft an. Damit verfolgt der Verwaltungsrat das Ziel, die Wahrnehmung der Gesellschaft im Markt als eigenständiges Unternehmen zu stärken. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Einladung zur Ausserordentlichen Generalversammlung oder unserer Website, www.super-angel.ch. Teilnahmeberechtigung Der Einlass zur Generalversammlung erfolgt nur gegen Vorweisung der Eintrittskarte. Vollmachtserteilung Aktionäre können sich mit schriftlicher Vollmacht durch einen Aktionär oder einen Dritten vertreten lassen. Depotvertreter Depotvertreter im Sinne von Artikel 689d OR werden gebeten, der Gesellschaft die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien möglichst früh, aber spätestens bis am Versammlungstag bei der Zutrittskontrolle bekannt zu geben. Als Depotvertreter gelten die dem Bundesgesetz vom 8. November 1934 über die Banken und Sparkassen unterstellten Institute sowie gewerbsmässige Vermögensverwalter. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Einladung zur Ausserordentlichen Generalversammlung oder unserer Website, www.super-angel.ch. Über MOUNTAIN SUPER ANGEL AG Ende der Medienmitteilung |
Sprache: | Deutsch | |
Unternehmen: | Mountain Super Angel AG | |
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Internet: | www.super-angel.ch | |
ISIN: | CH0033050961 | |
Valorennummer / WKN: | A0MYNQ | |
Börsen: | Freiverkehr in Stuttgart; Open Market in Frankfurt; BX | |
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